Übersicht von Zuschüssen zur Abfederung der Teuerung

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Die Marktgemeinde Sooß informiert über mögliche  Zuschüsse zur Abfederung der Teuerung                                                                                                                                             Sooß, 2. September 2022

    

    Klimabonus

Den Klimabonus des Bundes bekommen alle Menschen, die Ihren Hauptwohnsitz 2022 für mindestens sechs Monate in Österreich haben - unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. 

Sind Ihre Kontodaten auf FinanzOnline aktuell, wird Ihnen der Klimabonus direkt aufs Konto überwiesen. Auch wer regelmäßig vom Staat Geld überwiesen bekommt, muss gar nichts machen. 

Der Klimabonus wird einfach überwiesen. Das betrifft zum Beispiel Pensionierte und Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten. Alternativ wird er als Gutschein zugeschickt. Ausbezahlt wird er ab Anfang September 2022.

Nähere Infos unter Klimabonus: So bekommen Sie Ihr Geld


    Das Schulgeld des Bundes

Dieses wird mit der Familienbeihilfe für den September für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren automatisch ausgezahlt.

Nähere Infos unter Schulstartgeld - Bundeskanzleramt Österreich


    Das Blau-gelbe Schulstartgeld 2022 (Achtung: online-Antrag notwendig!!!)

Das blau-gelbe Schulstartgeld 2022 ist eine Unterstützungsleistung des Landes NÖ für NÖ Familien als Teuerungsausgleich. Es kann zusätzlich zum Schulstartgeld des Bundes, 

das gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt wird, beantragt werden. 

Die Antragstellung ist ausschließlich über das auf der Homepage des Landes Niederösterreich verfügbare Online-Formular bis 4. Februar 2023 möglich.

Nähere Infos unter Blau-gelbes Schulstartgeld 2022 - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

 

    Der blau-gelbe Strompreisrabatt (Achtung: online-Antrag notwendig!!!)

Hier gewährt das Land NÖ allen niederösterreichischen Haushalten eine Förderung zur Abfederung von gestiegenen Strompreiskosten. Die Anträge können hier ab 1. September bzw. 26. September online über das jeweilige Energieversorgungsunternehmen 

oder – wenn dies nicht EVN, Wien-Energie oder Verbund sind – beim Land NÖ.

Nähere Infos unter blau-gelber Strompreisrabatt - Land Niederösterreich (noe.gv.at)


    AK-Niederösterreich-Energiebonus (Achtung: online-Antrag notwendig!!!)

Hier handelt es sich um eine Förderung für Mitglieder der AK Niederösterreich, welche keinen Heizkostenzuschuss des Landes NÖ bekommen, deren Haushaltseinkommen jedoch unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.

Nähere Infos unter Energiebonus | Arbeiterkammer Niederösterreich


Sollten Sie in Ihrer Umgebung Personen kennen, die keinen online-Zugang haben und Unterstützung brauchen, bitten wir Sie diese zu unterstützen bzw. diese Information auch weiterzugeben.