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Kanalabgabenverordnung
Einmündungsabgabe für den Anschluss ab 1.1.2025§ 1 Abs. 1 - Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Kanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit 5 % v.H. der auf einen Längenmeter entfallenden Baukosten festgesetzt:
Mischwasserkanal € 42,83 (Baukosten € 996,0284/lfm)
Schmutzwasserkanal € 69,37 (Baukosten € 1.613,2087/lfm)
Regenwasserkanal € 51,60 (Baukosten € 1.200,00/lfm)
Benützungsgebühr ab 1.1.2024§ 4 Abs. 2 - Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) wird beim Mischwasserkanal der Einheitssatz ohne Regenwasser mit € 3,65 festgesetzt. Wird das Regenwasser ebenfalls in den Kanal eingeleitet, wird ein Aufschlag von 10 % verrechnet.
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