Kanalgebührenverordnung

Zuständig

Kanalabgabenverordnung
Einmündungsabgabe für den Anschluss ab 1.1.2024
§ 1 Abs. 1 - Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Mischwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 mit 5 % v.H. der auf einen Längenmeter entfallenden Baukosten (€ 600,85), das ist mit € 30,04 festgesetzt.
§ 4 Abs. 2 - Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) wird beim Mischwasserkanal der Einheitssatz ohne Regenwasser mit € 3,65 festgesetzt. Wird das Regenwasser ebenfalls in den Kanal eingeleitet, wird ein Aufschlag von 10 % verrechnet.